Allgemeine Geschäftsbedingungen

1. Allgemeines, Geltungsbereich

1.1 Die vorliegenden Allgemeinen gelten für alle unsere Geschäftsbeziehungen mit unseren Kunden (im Folgenden auch “Käufer”). Die Lieferbedingungen gelten insbesondere für Verträge über den Verkauf und/oder die Lieferung beweglicher Sachen (im Folgenden auch “Waren”), ohne Rücksicht darauf, ob wir die Waren selbst herstellen oder bei Zulieferern einkaufen. Die Lieferbedingungen gelten in ihrer jeweiligen Fassung als Rahmenvereinbarung auch für künftige Verträge über den Verkauf und/oder die Lieferung beweglicher Sachen mit demselben Käufer, ohne dass wir in jedem Einzelfall wieder auf sie hinweisen müssen; über Änderungen unserer Lieferbedingungen werden wir den Käufer in diesem Fall unverzüglich informieren.

1.2 Es gelten ausschließlich unsere Lieferbedingungen. Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Käufers werden nur dann und insoweit Vertragsbestandteil, als wir ihrer Geltung ausdrücklich zugestimmt haben. Diese Zustimmungserfordernis gilt in jedem Fall, beispielsweise auch dann, wenn wir in Kenntnis der AGB des Käufers die Lieferung an ihn vorbehaltlos ausführen.

1.3 Im Einzelfall getroffene individuelle Vereinbarungen mit dem Käufer (einschließlich Nebenabreden, Ergänzungen und Änderungen) haben in jedem Fall Vorrang vor den vorliegenden Lieferbedingungen. Für den Inhalt derartiger Vereinbarungen ist ein schriftlicher Vertrag bzw. unsere schriftliche Bestätigung maßgebend.

1.4 Rechtserhebliche Erklärungen und Anzeigen, die nach Vertragsschluss vom Käufer uns gegenüber abzugeben sind (z. B. Fristsetzungen, Mängelanzeigen, Erklärung von Rücktritt oder Minderung), bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform.

1.5 Hinweise auf die Geltung gesetzlicher Vorschriften dienen lediglich der Klarstellung. Auch ohne eine derartige Klarstellung gelten daher die gesetzlichen Vorschriften, soweit sie in diesen Lieferbedingungen nicht unmittelbar abgeändert oder ausdrücklich ausgeschlossen werden.

2. Vertragsabschluss und Besonderheiten des elektronischen Bestellvorgangs

2.1 Unsere Preisangaben in schriftlichen Angeboten oder im Katalog [bzw. Online-Shop] sind freibleibend und unverbindlich. Dies gilt auch, wenn wir dem Besteller technische Dokumentationen (z. B. Zeichnungen, Pläne, Kalkulationen, Schätzungen, Verweisungen auf DIN-, ISO- oder andere Normen), sonstige Produktbeschreibungen oder Unterlagen – auch in elektronischer Form – überlassen haben, an denen wir uns Eigentums- und Urheberrechte vorbehalten.

2.2 Die Warenbestellung des Käufers gilt als bindendes Vertragsangebot. Sofern sich aus der Bestellung nichts anderes ergibt, sind wir berechtigt, dieses Vertragsangebot innerhalb von 1 Woche nach seinem Zugang bei uns anzunehmen.

2.3 Ein Vertrag kommt erst durch unsere schriftliche Auftragsbestätigung zustande und richtet sich ausschließlich nach dem Inhalt der Auftragsbestätigung und nach den vorliegenden Lieferbedingungen.

2.4 Im Falle der Bestellung über den Online-Shop gilt zusätzlich: Durch Anklicken des Buttons “In den Warenkorb legen”, können die ausgewählten Artikel unverbindlich in den Warenkorb gelegt werden. Der Warenkorb ist von allen Seiten über den Warenkorb-Button erreichbar. Im Warenkorb lassen sich Artikel löschen und die Bestellmenge verändern.

Zum Bestellvorgang gelangt man durch Anklicken des Buttons “zur Kasse”, der sich in die Schritte Adresseingabe sowie “Bestellung prüfen und absenden” gliedert. Letzterer Schritt fordert zur Überprüfung aller Angaben auf und bietet entsprechende Anpassungsoptionen.

Durch Anklicken des Buttons “Bestellung abschicken” wird die Bestellung an CARDIOANGEL OG  übermittelt. Der Kunde erhält unverzüglich nach Eingang der Bestellung eine Eingangsbestätigung per E-Mail, die keine Annahme der Bestellung darstellt.

Die Information über den Zeitpunkt des Vertragsschlusses findet sich im Abschnitt 2.3 dieser AGB.

3. Lieferfrist und Lieferverzug

3.1 Liefer- und Leistungsfristen und -termine sind nur verbindlich, wenn sie von uns schriftlich bestätigt worden sind und der Käufer uns alle zur Ausführung der Lieferung erforderlichen Informationen und Unterlagen rechtzeitig zur Verfügung gestellt und etwa vereinbarte Anzahlungen vereinbarungsgemäß geleistet hat. Vereinbarte Fristen beginnen mit dem Datum der Auftragsbestätigung. Bei später erteilten Zusatz- oder Erweiterungsaufträgen verlängern sich die Fristen entsprechend.

3.2 Sofern wir verbindliche Lieferfristen aus Gründen, die wir nicht zu vertreten haben, nicht einhalten können (Nichtverfügbarkeit der Leistung), werden wir den Käufer hierüber unverzüglich informieren und gleichzeitig die voraussichtliche neue Lieferfrist mitteilen. Ist die Leistung auch innerhalb der neuen Lieferfrist nicht verfügbar, sind wir berechtigt, ganz oder teilweise vom Vertrag zurückzutreten; eine bereits erbrachte Gegenleistung des Käufers werden wir unverzüglich erstatten.

3.3 Vereinbaren die Parteien, dass die bestellten Liefergegenstände auf Abruf des Käufers in Raten geliefert werden sollen, so müssen die Liefergegenstände innerhalb eines Jahres ab Vertragsschluss abgerufen werden, sofern nichts anderes vereinbart ist.

3.4 Wir sind nur dann zu Teillieferungen berechtigt, wenn (i) der Käufer die Teillieferung für den vertraglichen Bestimmungszwecks nutzen kann, (ii) die Lieferung der restlichen bestellten Waren sichergestellt ist und (iii) dem Käufer hierdurch kein erheblicher Mehraufwand und/oder zusätzliche Kosten entstehen (es sei denn, der Verkäufer erklärt sich zur Übernahme dieser Kosten bereit).

3.5 Wann unsererseits ein Lieferverzug eintritt, richtet sich nach den gesetzlichen Bestimmungen. In jedem Fall ist aber eine Mahnung durch den Käufer erforderlich.

4. Lieferung, Gefahrenübergang, Abnahme, Annahmeverzug

4.1 Die Lieferung erfolgt ab Lager; dies ist auch der Erfüllungsort. Auf Verlangen und Kosten des Käufers wird die Ware an einen anderen Bestimmungsort versandt (Versendungskauf). Soweit nicht etwas anderes vereinbart ist, sind wir berechtigt, die Art der Versendung (insbesondere Transportunternehmen, Versandweg, Verpackung) selbst zu bestimmen.

4.2 Die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung der Ware geht bei Versand der Waren auf den Käufer über. Beim Versendungskauf geht jedoch sowohl die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung der Ware als auch die Gefahr von Lieferverzögerungen bereits mit dem Versand der Waren an den Käufer über. Soweit eine Abnahme vereinbart ist, ist diese für den Gefahrübergang maßgebend. Auch im Übrigen gelten für eine vereinbarte Abnahme die gesetzlichen Vorschriften des Werkvertragsrechts entsprechend. Der Übergabe bzw. Abnahme steht es gleich, wenn der Käufer im Verzug der Annahme ist.

4.3 Kommt der Käufer in Annahmeverzug, verstößt er gegen seine Mitwirkungspflicht oder verzögert sich unsere Lieferung aus anderen, vom Käufer zu vertretenden Gründen, so sind wir berechtigt, Ersatz des hieraus entstehenden Schadens einschließlich Mehraufwendungen (z. B. Lagerkosten) zu fordern.

5. Preise, Zahlungsbedingungen

5.1 Sofern im Einzelfall nichts anderes vereinbart ist, gelten unsere zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses jeweils aktuellen Preise, und zwar ab Lager, zzgl. der gesetzlichen Umsatzsteuer. Der Mindestbestellwert liegt bei einem Nettowarenwert von 30,- EUR. Für Neukunden entfällt bei der Erstbestellung einmalig dieser Mindestbestellwert.

5.2 Beim Versendungskauf (Ziffer 4.1) trägt der Käufer die Transportkosten ab Lager und die Kosten einer Transportversicherung, falls der Käufer eine solche Versicherung wünscht. Etwaige Zölle, Gebühren, Steuern und sonstige öffentliche Abgaben trägt der Käufer. Transport- und alle sonstigen Verpackungen nach Maßgabe der Verpackungsverordnung nehmen wir nicht zurück, sie werden Eigentum des Käufers.

5.3 Der Kaufpreis ist innerhalb von 30 Tagen ab Rechnungsstellung und Lieferung bzw. Abnahme der Ware fällig und zahlbar.

5.4 Mit Ablauf der vorstehenden Zahlungsfrist kommt der Käufer in Verzug. Der Kaufpreis ist während des Verzugs zum jeweils geltenden gesetzlichen Verzugszinssatz zu verzinsen. Wir behalten uns die Geltendmachung eines weitergehenden Verzugsschadens vor.

5.5 Wird nach Abschluss des Vertrags erkennbar, dass unser Anspruch auf Zahlung des Kaufpreises durch mangelnde Leistungsfähigkeit des Käufers gefährdet ist (z. B. durch Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens), so sind wir nach den gesetzlichen Bestimmungen zur Leistungsverweigerung und – gegebenenfalls nach Gewährung einer Frist zur Vertragserfüllung – zum Rücktritt vom Vertrag  und/oder bei noch ausstehenden Lieferungen zur Forderung einer Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung berechtigt. Bei Verträgen über die Herstellung unvertretbarer Sachen (Einzelanfertigungen), können wir den Rücktritt sofort erklären; die gesetzlichen Regelungen über die Entbehrlichkeit der Fristsetzung bleiben unberührt.

5.6 Der Rechnungsversand kann nach unserer Wahl auf dem Postweg oder per E-Mail erfolgen. Der Kunde stimmt zu, dass er Rechnungen elektronisch erhält. Elektronische Rechnungen werden dem Kunden per E-Mail im PDF-Format an die bekannt gegebene E-Mail-Adresse übersandt. Auf ausdrücklichen Kundenwunsch kann der Rechnungsversand jederzeit auch auf Zustellung im Postweg umgestellt werden.

6. Mängelansprüche des Käufers, Untersuchungspflicht

6.1 Die Mängelansprüche des Käufers setzen voraus, dass er seinen gesetzlichen Untersuchungs- und Rügepflichten  nachgekommen ist. Zeigt sich bei der Untersuchung oder später ein Mangel, so ist uns hiervon unverzüglich schriftlich Anzeige zu machen. Als unverzüglich gilt die Anzeige, wenn sie innerhalb von zwei Wochen erfolgt, wobei zur Fristwahrung die rechtzeitige Absendung der Anzeige genügt. Unabhängig von dieser Untersuchungs- und Rügepflicht hat der Käufer offensichtliche Mängel (einschließlich Falsch- und Minderlieferung) innerhalb von zwei Wochen ab Lieferung schriftlich anzuzeigen, wobei auch hier zur Fristwahrung die rechtzeitige Absendung der Anzeige genügt. Versäumt der Käufer die ordnungsgemäße Untersuchung und/oder Mängelanzeige, ist unsere Haftung für den nicht angezeigten Mangel ausgeschlossen.

6.2 Ist die gelieferte Sache mangelhaft, können wir zunächst wählen, ob wir Nacherfüllung durch Beseitigung des Mangels (Nachbesserung) oder durch Lieferung einer mangelfreien Sache (Ersatzlieferung) leisten. Unser Recht, die Nacherfüllung unter den gesetzlichen Voraussetzungen zu verweigern, bleibt unberührt.

6.3 Wir sind berechtigt, die geschuldete Nacherfüllung davon abhängig zu machen, dass der Käufer den fälligen Kaufpreis bezahlt. Der Käufer ist jedoch berechtigt, einen im Verhältnis zum Mangel angemessenen Teil des Kaufpreises zurückzubehalten.

6.4 Der Käufer hat uns die zur geschuldeten Nacherfüllung erforderliche Zeit und Gelegenheit zu geben, insbesondere die beanstandete Ware zu Prüfungszwecken zu übergeben. Im Falle der Ersatzlieferung hat uns der Käufer die mangelhafte Sache nach den gesetzlichen Vorschriften zurückzugeben. Die Nacherfüllung beinhaltet weder den Ausbau der mangelhaften Sache noch den erneuten Einbau, wenn wir ursprünglich nicht zum Einbau verpflichtet waren.

6.5 In dringenden Fällen, z. B. bei Gefährdung der Betriebssicherheit oder zur Abwehr unverhältnismäßiger Schäden, hat der Käufer das Recht, den Mangel selbst zu beheben und von uns Ersatz der hierzu objektiv erforderlichen Aufwendungen zu verlangen. Von einer derartigen Selbstvornahme sind wir unverzüglich, nach Möglichkeit vorher, zu benachrichtigen. Das Selbstvornahmerecht besteht nicht, wenn wir berechtigt wären, eine entsprechende Nacherfüllung nach den gesetzlichen Vorschriften zu verweigern.

6.6 Wenn die Nacherfüllung fehlgeschlagen ist oder eine vom Käufer zu setzende angemessene Frist für die Nacherfüllung erfolglos abgelaufen ist oder nach den gesetzlichen Vorschriften nicht erforderlich war, kann der Käufer vom Kaufvertrag zurücktreten oder den Kaufpreis mindern. Bei einem unerheblichen Mangel besteht jedoch kein Rücktrittsrecht.

6.7 Zusicherungen und Garantien sind nur dann wirksam abgegeben, wenn wir sie ausdrücklich und schriftlich gewähren. Insbesondere sind Angaben in Katalogen [bzw. im Online-Shop], Preislisten oder sonstigem dem Käufer von uns überlassenen Informationsmaterial sowie produktbeschreibende Angaben keinesfalls als Garantien für eine besondere Beschaffenheit der Ware zu verstehen.

6.8 Mit keiner der vorstehenden Klauseln ist eine Umkehr der gesetzlichen oder der richterlich festgesetzten Beweislast beabsichtigt.

7. Rücksendungen

7.1 Der Käufer hat das Recht, Waren gegen eine Gutschrift zurückzusenden, sofern:

7.2 Die Waren nicht nach Spezifikationen des Käufers hergestellt wurden oder es sich anderweitig um kundenspezifische Waren handelt;

7.3 Sie innerhalb von 30 (dreißig) Tagen nach Lieferung in unbenutztem und unbeschädigtem Zustand und in der Originalverpackung an den Lieferanten zurückgeschickt werden.

7.4 Gutschriften oder Erstattungen erfolgen erst nach Erhalt und Überprüfung der Waren.

7.5 Der Lieferant stellt keine Gutschrift für durch den Lieferanten erhobene oder dem Käufer entstandene Liefer-, Versand- oder Transportgebühren aus.

8. Sonstige Haftung

8.1 Soweit in den vorliegenden Lieferbedingungen einschließlich der nachfolgenden Bestimmungen nichts anderes festgelegt ist, haften wir bei einer Verletzung von vertraglichen und außervertraglichen Pflichten nach den einschlägigen gesetzlichen Bestimmungen.

8.2 Auf Schadensersatz haften wir – gleich aus welchem Rechtsgrund – bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. Bei einfacher Fahrlässigkeit haften wir nur (a) für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, (b) für Schäden aus der Verletzung einer wesentlichen vertraglichen Verpflichtung (Verpflichtung, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Vertragserfüllung überhaupt erst ermöglicht und auf deren Erfüllung der Vertragspartner grundsätzlich vertraut und vertrauen darf); in diesem Fall ist unsere Haftung jedoch auf den Ersatz des vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schadens begrenzt.

8.3 Wegen einer Pflichtverletzung, die nicht in einem Mangel besteht, kann der Käufer nur zurücktreten oder kündigen, wenn wir die Pflichtverletzung zu vertreten haben. Ein freies Kündigungsrecht des Käufers  wird ausgeschlossen. Im Übrigen gelten die gesetzlichen Voraussetzungen und Rechtsfolgen.

8.4 Ein Ausschluss oder eine Begrenzung unserer Haftung gilt auch für unsere gesetzlichen Vertreter und Erfüllungsgehilfen.

8.5 Mit keiner der vorstehenden Klauseln ist eine Änderung der gesetzlichen oder richterlichen Beweislastverteilung bezweckt.

9. Verjährung

9.1 Die beträgt die allgemeine Verjährungsfrist für Ansprüche aus Sach- und Rechtsmängeln ein Jahr ab Ablieferung. Soweit eine Abnahme vereinbart ist, beginnt die Verjährung mit der Abnahme.

9.2 Die vorstehenden Verjährungsfristen des Kaufrechts gelten auch für vertragliche und außervertragliche Schadensersatzansprüche des Käufers, die auf einem Mangel der Ware beruhen, es sei denn, die Anwendung der regelmäßigen gesetzlichen Verjährung  würde im Einzelfall zu einer kürzeren Verjährungsfrist führen. Die Verjährungsfristen des Produkthaftungsgesetzes bleiben in jedem Fall unberührt. Ansonsten gelten für Schadensersatzansprüche des Käufers gemäß Ziffer 7 ausschließlich die gesetzlichen Verjährungsfristen.

10. Produzentenhaftung

Veräußert der Käufer die Liefergegenstände, so hat er uns insoweit im Innenverhältnis von Produkthaftungsansprüchen Dritter freizustellen, als die Ursache in seinem Herrschafts- und Organisationsbereich gesetzt ist und er im Außenverhältnis selbst haftet.

11. Rechte Dritter

Schreibt der Käufer durch bestimmte Anweisungen, Angaben, Unterlagen, Entwürfe oder Zeichnungen vor, wie wir die zu liefernden Produkte fertigen sollen, so übernimmt der Käufer die Gewähr, dass durch uns die Rechte Dritter wie Patente, Gebrauchsmuster und sonstige Schutz- und Urheberrechte nicht verletzt werden. Der Käufer stellt uns von allen Ansprüchen Dritter frei, die diese wegen einer solchen Verletzung gegen uns geltend machen.

12. Höhere Gewalt

Wenn der Lieferant eine vertragliche Verpflichtung infolge Höherer Gewalt (z.B. Krieg, Reaktorunfälle, Streik, Aussperrungen, unvorhersehbare Betriebsunterbrechungen, unvermeidbare Rohstoffengpässe oder andere Ereignisse, die außerhalb der Kontrolle einer Partei liegen) nicht erfüllen kann, wird die jeweilige Frist zur Erfüllung dieser Verpflichtung entsprechend verlängert, wenn das Hindernis nach Abschluss des Vertrags entstanden ist oder der Partei, die Höhere Gewalt geltend macht, erst danach bekannt geworden ist. Das Recht auf Verlängerung der Frist zur Vertragserfüllung endet, wenn das Hindernis länger als vier Monate andauert. In einem Fall von Höherer Gewalt ist der Lieferant für Schäden, die infolge einer solchen Verzögerung entstanden sind, nicht haftbar.

15. Rechtswahl und Gerichtsstand

15.1 Für die vorliegenden Lieferbedingungen und alle Rechtsbeziehungen zwischen uns und dem Käufer gilt das Recht der Republik Österreich unter Ausschluss internationalen Einheitsrechts, insbesondere des UN-Kaufrechts

15.2 Ist der Käufer Kaufmann i.S.d. Handelsgesetzbuchs, juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist ausschließlicher – auch internationaler – Gerichtsstand für alle sich aus dem Vertragsverhältnis unmittelbar oder mittelbar ergebenden Streitigkeiten das Bezirksgericht Klagenfurt am Wörthersee. Wir sind jedoch auch berechtigt, Klage am allgemeinen Gerichtsstand des Käufers zu erheben.

15.3 Der Lieferant möchte Streitfälle möglichst zügig lösen. Daher bittet der Lieferant seine Kunden, sich bei Meinungsverschiedenheiten an seinen Kundendienst zu wenden:
E-Mail: office@cardioangel.at, Tel: 0800 – 66 55 44

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